Ärztliche Assistenz ermöglichen
Gesetzentwurf III. Den Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids nimmt eine Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze, Katherina Reiche, Kristina Schröder (CDU) sowie Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) in den Blick. Während derzeit die Hilfe beim Suizid prinzipiell nicht unter Strafe steht, ist sie Ärzten in der Regel durch das Standesrecht untersagt. Die Gruppe will dies ändern. Ärzte sollen demnach Suizidbeihilfe leisten dürfen, wenn der Patient eine organische Krankheit hat, die »unumkehrbar« zum Tod führt, sowie volljährig und einwilligungsfähig ist. Mit einem Paragrafen im Zivilrecht sollen Ärzte vor Sanktionen nach dem Standesrecht geschützt werden. Die Abgeordneten setzen darauf, dass sich bei gesetzlicher Verankerung eines ärztlich assistierten Suizids das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen erledigt. Sie halten die Statuierung einer Rechtspflicht zum Leben für illegitim und die Untersagung jeder Form der Hilfestellung zur selbst vollzogenen Lebensbeendigung durch das ärztliche Standesrecht in 10 von 17 Ärztekammerbezirken in Deutschland für eine Belastung schwer Kranker. nd
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