Gegen Raubkunst und Erpressung

Tobias Riegel über das neue und umstrittene Kulturgutschutzgesetz

  • Tobias Riegel
  • Lesedauer: 1 Min.

Auf die eine Seite der gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Kulturgutschutzgesetzes können sich alle einigen: »Die barbarischen Zerstörungen und Plünderungen des kulturellen Erbes der Menschheit in Syrien und Irak, aber auch in anderen Krisengebieten, fordern gemeinsames Vorgehen gegen Raubgrabungen und illegalen Handel«, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) die neue Reglementierung der Einfuhr von mutmaßlicher Raubkunst nach Deutschland. Über diesen wichtigen Aspekt des Gesetzes herrscht aber ein solch breiter Konsens, dass dieses Element in der emotionalen öffentlichen Debatte fast gar nicht thematisiert wurde. Dementsprechend wenig konnte dieser zentrale Teil des Gesetzes zur Überzeugungsarbeit für dasselbe beitragen. Stattdessen wurde die Diskussion dominiert von einer in der Sprache maßlosen Kampagne großer Player des Kunsthandels - gegen angeblich übertriebene, ja »enteignende« Verschärfungen der Ausfuhr bedeutender Kunstwerke aus Deutschland heraus. Doch Grütters hat erpresserischen Drohungen schwerreicher Sammler, grob vereinfachenden Medienberichten und vorschnellen Panikattacken prominenter Künstler - so weit es wohl eben ging, und trotz einiger Abschwächungen des Gesetztes - standgehalten. Das ist gut so.

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