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Zum Schweigen verpflichtet?

Jobcenter: Hartz-IV-Bezieher soll bei Bewerbungsgesprächen seine Erkrankungen verheimlichen

Die Fallmanagerin im Jobcenter verlangt von Gerald B., dass er seine Erkrankungen gegenüber potenziellen Arbeitgebern nicht erwähnt. Nicht nur der Hartz-IV-Bezieher hält das für rechtswidrig.

Gerald B. hat es nicht leicht. Der Hartz-IV-Betroffene ist nach eigener Aussage starker Allergiker, leidet an Knieproblemen und den Folgen einer nicht behandelten Borreliose. Mit solchen Vermittlungshemmnissen ist man auf dem ersten Arbeitsmarkt stark benachteiligt. Das weiß auch das zuständige Jobcenter in Freiburg (Baden-Württemberg). Als B. im Juli von seiner Fallmanagerin aufgefordert wurde, s...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/990703.zum-schweigen-verpflichtet.html

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