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Teil der Gebäudedämmung fehlte

Hausbau

Hauseigentümer A hatte sein Wohnhaus dämmen lassen. Erst Jahre später entdeckte er, dass unterhalb der Kellertreppe überhaupt keine Außendämmung angebracht war.

Nun wandte sich A an Bauunternehmer B, der einst die Dämmung ausgeführt hatte: Er verlangte einen Kostenvorschuss von fast 80 000 Euro für die »Reparatur«. Selbst wenn die Leistung mangelhaft gewesen sein sollte, seien die Ansprüche längst verjährt, so B.A hielt dagegen: Dem Polier könne dieser gravierende Fehler nicht entgangen sein. Er hätte ihn informieren müssen. Entweder der Polier habe den M...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/991499.teil-der-gebaeudedaemmung-fehlte.html

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