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Urlaubsanspruch bei einer kurzen Unterbrechung des Jobs

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Nach einer kurzfristigen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber nicht den gesetzlichen Mindesturlaub kürzen.

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 20. Oktober 2015 (Az. 9 AZR 224/14) entschieden und damit einem Innendienstmitarbeiter im Verkauf Recht gegeben.Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass bei einer Kündigung zum 30. Juni eines Jahres der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat. Endet dagegen das seit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/991507.urlaubsanspruch-bei-einer-kurzen-unterbrechung-des-jobs.html

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