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Neue Regeln für Studierendenwerke
Schwerin. Die beiden Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig nicht mehr Kredite in beliebiger Höhe für den Bau oder die Unterhaltung von Wohnheimen aufnehmen. Ein neues Gesetz, das der Landtag am Mittwoch beschloss, sieht Obergrenzen vor, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Summe aller Darlehen darf das Eigenkapital nicht überschreiten. Das Geset...
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