Neue Regeln für Studierendenwerke

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Schwerin. Die beiden Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig nicht mehr Kredite in beliebiger Höhe für den Bau oder die Unterhaltung von Wohnheimen aufnehmen. Ein neues Gesetz, das der Landtag am Mittwoch beschloss, sieht Obergrenzen vor, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Summe aller Darlehen darf das Eigenkapital nicht überschreiten. Das Gesetz eröffnet aber auch neue Möglichkeiten. So dürfen die Werke künftig Kitas betreiben. LINKE und Grüne übten heftige Kritik. Das 18 Paragrafen umfassende Gesetz enthalte 17 Genehmigungsvorbehalte und Eingriffsrechte des Ministeriums, hieß es von der LINKEN. dpa/nd

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