Aufnahme von Flüchtlingen neu geregelt

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Potsdam. Das Land Brandenburg wird die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen künftig komplett übernehmen. Das sieht das neue vom Kabinett beschlossene Aufnahmegesetz vor. Darüber informierte Sozialministerin Diana Golze (LINKE) nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Zudem solle das Gesetz, dass nach Möglichkeit zum 1. April 2016 in Kraft treten soll, die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen unterstützen und für eine bessere Sozialbetreuung sorgen. Die Kosten für die neuen Maßnahmen übersteigen laut Golze die Leistungen aus dem bisherigen Landesaufnahmegesetz um rund 20 Millionen Euro.

Von 1. April an soll auch jeder Asylsuchende über eine elektronische Gesundheitskarte in das System der gesetzlichen Krankenkassen eingegliedert werden. Dies werde die Kommunen nicht nur bei den Kosten entlasten, sondern auch den bürokratischen Aufwand reduzieren, sagte Golze.

Zudem sieht das Gesetz eine Investitionspauschale für Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen vor, wie es sie bisher nur für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde gab. Dies sei für die Kreise ein starker finanzieller Anreiz, mehr Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereit zu stellen, so Golze.

Dritte Säule des neuen Gesetzes ist die soziale Betreuung der Asylsuchenden. So solle ein Sozialarbeiter ab April nicht mehr für 120 sondern für 80 Flüchtlinge zuständig sein. epd/nd

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