Ex-Lottochef unterliegt erneut vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Koblenz. Die Verurteilung des Ex-Geschäftsführers von Lotto Rheinland-Pfalz wegen Betruges ist rechtskräftig. Hans-Peter Schösslers Revision scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Sie sei unbegründet, teilte das OLG am Mittwoch mit. Das Amtsgericht Koblenz hatte den 67-Jährigen zu einer Haft von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Schössler legte Berufung ein, doch das Landgericht Koblenz wies sie zurück. Nun sah auch das OLG als dritte Instanz die Vorwürfe als bestätigt an. Es ging um zwei von Tippern nicht abgeholte Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009, die von Lotto Rheinland-Pfalz nicht wie vorgeschrieben an den Deutschen Lotto- und Totoblock gemeldet wurden. Die Verteidiger hatten vergebens einen Freispruch gefordert. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -