Politische Wahlämter bleiben bayerischen Pfarrern weiter verwehrt
Schweinfurt. In Bayern bleiben evangelischen Gemeindepfarrern Wahlämter in Kommunalparlamenten weiter verwehrt. Die Landessynode lehnte am Donnerstag in Schweinfurt eine Gesetzesvorlage ab, die eine Lockerung der Regeln für ehrenamtliches Engagement von Pfarrern in Stadträten, Kreis- oder Bezirkstagen vorsah. Ein politisches Amt sei nicht mit der gebotenen parteipolitischen Neutralität eines Pfarrers vereinbar, begründeten mehrere Synodale in der lebhaften Diskussion ihre Ablehnung. Überdies seien Pfarrer besonders dem »Amt der Einheit« in ihrer Gemeinde verpflichtet. Befürworter der Gesetzesänderung verwiesen hingegen darauf, dass politisches Engagement ein demokratisches Grundrecht sei. Der kirchliche Personalchef Helmut Völkel kündigte eine neue Beschlussvorlage für die Landessynode im Frühjahr an. Bis dahin bleibe es bei der restriktiven Regelung, dass Pfarrer ihr kirchliches Dienstverhältnis ohne Fortzahlung der Bezüge ruhen lassen müssen, wenn sie ein kommunalpolitisches Mandat annehmen. epd/nd
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