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Münchner OLG: Kein Robenzwang für Anwälte

München. Rechtsanwälte müssen in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten keine Robe tragen. Ein Vorsitzender Richter des Münchner Oberlandesgerichtes (OLG) hat am Donnerstag betont, dass ein Augsburger Amtsrichter vor einem Jahr eine Verhandlung nicht hätte ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte. »Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig«, betonte Vorsitzender Thomas Ste...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/992689.muenchner-olg-kein-robenzwang-fuer-anwaelte.html

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