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Abrechnung von Autounfallschäden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat präzisiert, in welcher Höhe Autohalter mit Vollkaskoschutz von ihrer Versicherung die Auszahlung von Reparaturkosten nach einem Unfall fordern können.

In solchen Fällen darf Ersatz nur dann auf Kostenbasis einer Markenwerkstatt verlangt werden, wenn das Auto neuer ist, nur dort repariert werden kann oder wenn es zuvor immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde - so das BGH-Urteil vom 11. November 2015 (Az. IV ZR 426/14). Ein Mercedes-Fahrer hatte nach einem selbstverschuldeten Unfall geklagt, weil seine Vollkaskoversicherung die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993129.abrechnung-von-autounfallschaeden.html

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