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EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialhilfe
Bundessozialgericht: Existenzminimum muss nach sechsmonatigem Aufenthalt gewährt werden
Haben EU-Bürger noch gar nicht in Deutschland gearbeitet, erhalten sie kein Arbeitslosengeld II. Eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung durch den Staat schließt das allerdings nicht aus, urteilt das Bundessozialgericht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993421.eu-buerger-haben-anspruch-auf-sozialhilfe.html
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