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EU-Bürger haben Anspruch auf Sozialhilfe

Bundessozialgericht: Existenzminimum muss nach sechsmonatigem Aufenthalt gewährt werden

Haben EU-Bürger noch gar nicht in Deutschland gearbeitet, erhalten sie kein Arbeitslosengeld II. Eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung durch den Staat schließt das allerdings nicht aus, urteilt das Bundessozialgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993421.eu-buerger-haben-anspruch-auf-sozialhilfe.html

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