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Gerätehaus und Fußbodenheizung

Urteile zum Wohneigentum

In einer kleinen Münchner Wohnanlage wurde ein Gartenhäuschen zum Zankapfel.

Ein im Erdgeschoss wohnendes Ehepaar hatte im Garten ein kleines Gerätehaus für Rasenmäher und andere Gartengeräte aufgestellt. Dabei hatte die Eigentümerversammlung zuvor ihren Antrag auf ein Gerätehaus abgelehnt. Das Ehepaar benutzte zudem eine klappbare Terrasse, weil der Boden sehr uneben war.Miteigentümer fanden beides als störend. Der Nachbar aus dem ersten Stock klagte: Das Häuschen beeintr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993859.geraetehaus-und-fussbodenheizung.html

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