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Sachsen: Härtefallregeln für Kleinkläranlagen

Dresden. Grundstücksbesitzer in Sachsen können die Förderung von Kleinkläranlagen auch über den Jahreswechsel hinaus in Anspruch nehmen, wenn sich Neubau oder Umrüstung der Altanlage unverschuldet verzögert hat. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, teilte Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) mit. »Diese Übergangsregelung wird etwa Grundstückseigentümern helf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/994210.sachsen-haertefallregeln-fuer-kleinklaeranlagen.html

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