Anklage beharrt auf Ebnet-Prozess

Staatsanwaltschaft Rostock will Ex-Minister wegen Beihilfe zum Betrug bestraft sehen

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Staatsanwaltschaft bleibt hart: Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Wirtschaftsminister Ebnet soll sich wegen umstrittener Förderung eines Hotels verantworten. Das Landgericht wollte keinen Prozess.

»Ein Grund zum Feiern« - so lockt das Hotel »Yachthafen-Residenz Hohe Düne« im Internet, man verweist auf das nunmehr zehnjährige Bestehen des Betriebes. Im September 2005 war er in Warnemünde eröffnet worden. Nicht zum Jubeln mag Mecklenburg-Vorpommerns ehemaligem Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) zumute sein, wenn er an jene Residenz denkt, denn: Die Staatsanwaltschaft will den aus Regensburg stammenden Ex-Politiker im Zusammenhang mit dem Hotel partout wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug und Untreue bestraft sehen.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Landgericht Rostock mitgeteilt, es werde kein Verfahren gegen Ebnet und vier weitere Angeklagte eröffnen: Es seien keine strafbaren Handlungen erkennbar. Doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker, hat beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt, argumentiert: Die Richter hätten wesentliche Teile der Anklage nicht berücksichtigt. Wird Ebnet nun den Schwarzen Peter in die Hände bekommen - nach einem langen Hin und Her, das 2002 begann? Rückblende: In jenem Jahr hatte sich der Norweger Per Harald Løkkevik um öffentliche Förderung seines Hotelprojekts »Hohe Düne« bemüht. Rund 100 Millionen Euro sollte das Ganze kosten, etwa die Hälfte erhoffte sich der Investor vom Staat. Einen Hemmschuh legte ihm dabei das Europarecht in den Weg. Es besagt: Vorhaben, die teurer als 50 Millionen Euro sind, müssen vor dem Fluss von Fördergeld von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Und nun geschah etwas, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft strafbar ist: Løkkevik bat beim Land um Förderung - nicht für ein, sondern für zwei Hotelprojekte. Ein jedes lag unter der 50-Millionen-Marke, Europa hatte nicht mehr mitzureden. Entscheidend war allein das Votum des Landes, des Wirtschaftsministeriums unter Leitung von Otto Ebnet. Es sei um ein einziges Vorhaben gegangen, das Løkkevik nur aufgespalten habe, um an das Geld zu kommen, so die Ankläger. Das aber sei Subventionsbetrug, und weil der Minister die Mittel bewilligt habe, sei ihm Beihilfe vorzuwerfen. Per Harald Løkkevik kam Anfang 2011 in Untersuchungshaft, saß dort zehn Monate. Er musste eine weitaus längere Zeit hinter Gittern befürchten, denn: Die Anklage forderte sieben Jahre Haft.

Freispruch verlangten dagegen die Verteidiger, keineswegs habe der Norweger betrogen. Der Komplex bestehe aus zwei Hotels, die sich ähnlich sähen, aber zwei Betriebe seien. Zudem habe es nicht in Løkkevik Verantwortung gelegen, zu prüfen, ob es sich um ein oder zwei Objekte handelte - das sei Sache der Behörden.

Das Landgericht Rostock sprach den Investor im Juni 2015 frei. Und da es demzufolge keine »Haupttat« gegeben habe, so könne es auch keine Beihilfe zu einer solchen geben, meinen die Richter in der Hansestadt. Ihr Fazit: kein Verfahren gegen Ebnet. Der Freispruch gegen Løkkevik ist jedoch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Revision beantragt. Und genau so hartnäckig ist sie in punkto Otto Ebnet und hofft nun auf das Oberlandesgericht. Es steht im Ruf, »staatsanwaltschaftsfreundlich« zu sein.

Unter der offenen Sache leidet derweil das Land, denn: Die EU-Kommission weigert sich mit Blick auf den Stand der Dinge, 32 Millionen Euro Fördermittel für das Løkkevik-Projekt auszuzahlen - den Europa-Anteil der seinerzeit bewilligten 47 Millionen Euro für die »Yachthafen-Residenz«.

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