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Noch 146 Millionen Euro Ausstand
Sozialgericht: Leiharbeitsfirmen müssen an Sozialkassen nachzahlen
Berlin. Die Nachforderungen der Sozialkassen an Leiharbeitsfirmen sind grundsätzlich rechtens, die Firmen können sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch. Nach dem Gesetz gilt der Equal-Pay-Grundsatz, wenn es keinen abweichenden Tarifvertrag für Leiharbeiter gibt. Die 2002 gegründete »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für ...
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