Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister fällt

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Potsdam. In Brandenburg können künftig auch 18-Jährige Landräte oder Bürgermeister werden. Zudem können die Behördenchefs ihr Amt auch über das 70. Lebensjahr hinaus ausüben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalwahl- und des Landesbeamtengesetzes hat der Landtag am Donnerstag mit breiter Mehrheit beschlossen. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) erklärte dazu: »Wir gehen davon aus, dass die Wähler selbst entscheiden können, ob sie einen jungen Kandidaten für geeignet halten oder nicht.« Bislang galt ein Mindestalter von 25 Jahren für die Kandidatur zum hauptamtlichen Bürgermeister oder Landrat und ein Höchstalter von 62 Jahren für die folgende Amtszeit von acht Jahren. Dies sei mit Blick auf die Reife der 18- bis 24-Jährigen und die höhere Lebenserwartung nicht mehr sachgerecht, heißt es in der Begründung zum Gesetz. dpa/nd

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