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Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister fällt
Potsdam. In Brandenburg können künftig auch 18-Jährige Landräte oder Bürgermeister werden. Zudem können die Behördenchefs ihr Amt auch über das 70. Lebensjahr hinaus ausüben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalwahl- und des Landesbeamtengesetzes hat der Landtag am Donnerstag mit breiter Mehrheit beschlossen. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) erklärte dazu: »Wir gehen davon aus, dass die...
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