Verbände erhalten Klagerecht gegen Datenschutzverstöße
Berlin. Wenn Unternehmen gegen die Datenschutzrechte ihrer Kunden verstoßen, dürfen künftig nicht nur betroffene Privatpersonen dagegen klagen, sondern auch Verbraucherschutzorganisationen. Eine entsprechende Ausweitung des Verbandsklagerechts hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Bei Missbrauchsfällen wie der Weitergabe von Adressen oder der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen haben Verbände nun das Recht auf eine Unterlassungsklage. Davon sollen vor allem Verbraucher profitieren, die einen Rechtsstreit mit einem großen Konzern scheuen. dpa/nd
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