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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Am 22. Dezember 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Sie schreibt binnen 15 Jahren das Erreichen eines »guten ökologischen Zustands« vor. Dies umfasst sowohl Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Küstengewässer) als auch das Grundwasser. Zudem ist ein Verschlechterungsverbot festgelegt - es wurde bereits höchstrichterlich in einem EuGH-Urteil vom Juli 2015 bestätigt. Umgese...
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