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Bemessungsgrenzen werden angehoben
In der Kranken- und Rentenversicherung werden zum 1. Januar 2016 die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen wieder angehoben.KrankenversicherungDie bundeseinheitliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt dann von 4125 Euro (2015) auf 4237,50 Euro pro Monat im Jahr 2016.Das bedeutet: Nur für diese 112,50 Euro mehr an Verdienst werden noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erh...
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