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Schallschutz und Sonderkündigung

Mietrechtsurteile

Eine Mietminderung ist bei mangelnder Isolierung gegen Trittschall gerechtfertigt.

In einem Mehrfamilienhaus muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnungen ausreichend gegen den Schall der Tritte isoliert sind. Bei einer fehler- oder mangelhaften Trittschallisolierung kann der sich gestört fühlende Mieter der Nachbarwohnung die Miete ansonsten um zehn Prozent mindern (Amtsgericht Köln Az. 220 C 215/99).Im verhandelten Fall hatte ein Mieter in seiner neu angemieteten Wohnung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996811.schallschutz-und-sonderkuendigung.html

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