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Kein Pardon bei Arbeitszeitbetrug

Kündigungsfälle

Wer falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit macht, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn das zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Diese Auffassung vertrat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 68/15).Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, arbeitete eine mobile Pflegerin seit 15 Jahren in einem Betreuungsverein. Die Anfahrt zu den einzelnen Patienten bekam die Angestellte vom Verein erstattet. Es geschah nun, dass die Pflegerin zwei Fahrten angab, ohne dort gewesen zu s...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996813.kein-pardon-bei-arbeitszeitbetrug.html

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