Härteres Urteil für Nazi-Tattoo angestrebt
Oranienburg. Nach dem Urteil gegen einen NPD-Kreistagsabgeordneten aus dem Barnim, der im Oranienburger Spaßbad ein Nazitattoo zur Schau stellte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. »Wir wollen ein höheres Strafmaß«, sagte Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Dienstag. Der NPD-Abgeordnete war im Dezember vom Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 27-Jährige hat auf seinem Rücken die Umrisse eines Konzentrationslagers tätowiert und den Spruch »Jedem das Seine«. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangt. »Wir warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung«, sagte Lehmann. »Die mündliche Begründung hat uns nicht überzeugt.« Zunächst sei nur Berufung eingelegt worden, um die Frist zu wahren. Anhand des schriftlichen Urteils will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein höheres Strafmaß möglich ist. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt und ebenfalls Berufung eingelegt. Die milde Strafe war auf Kritik gestoßen. »Dieses Urteil muss als müdes Zeichen eines allzu gleichgültigen Rechtsstaates gegenüber seinen Feinden bewertet werden«, sagte Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees. dpa/nd
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