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Netz auf dem Balkon muss weg

Katzenurteil

Ein Mieter darf nach einem neuen Gerichtsurteil nicht ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon befestigen.

Diese Netze sind weit verbreitet. Sie sollen verhindern, dass Katzen vom Balkon springen können. Der Vermieter habe mit seiner Klage auf Entfernung des Netzes Erfolg gehabt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Augsburg am 21. Dezember 2015 (Az. 72C 4756/14) mitteilte.In dem Fall lebt der Vermieter selbst in dem Haus im Augsburger Vorort Neusäß. »Da ein im Haus wohnender Vermieter ein besonderes I...

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