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Bundesverfassungsgericht legt Standards für Beamte fest

Streit ums gestrichene Weihnachtsgeld in Sachsen

Der Staat kann bei der Besoldung seiner Beamten nicht frei entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Vorgaben zur Richterbesoldung jetzt im Wesentlichen auf Landesbeamte übertragen. Nun hofft man in Sachsen auf eine Nachzahlung des 2011 gestrichenen Weihnachtsgeldes.

Sachsens Beamte hoffen nach einer richterlichen Entscheidung aus Karlsruhe auf die Wiedereinführung und Nachzahlung des 2011 gestrichenen Weihnachtsgeldes. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach angesichts des am 18. Dezember 2015 veröffentlichen Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az. 2 BvL 19/09, Az. 2 BvL 20/09, Az. 2 BvL 5/13 und Az. 2 BvL 20/14) von einem »tollen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/997741.bundesverfassungsgericht-legt-standards-fuer-beamte-fest.html

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