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Berlinmall: Prozess fortgesetzt

Das Landesarbeitsgericht gab am Mittwoch der Berufungsklage des Unternehmens Openmallmaster statt, da es keine hinreichenden Beweise dafür erkennen konnte, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Openmallmaster und dem Kläger Elvis I. bestanden hat. Der Arbeiter geht also leer aus. In erster Instanz hatte das Gericht dem Elvis I. im August 2015 die Zahlung von 7400 Euro für geleistete Arbe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/997981.berlinmall-prozess-fortgesetzt.html

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