Altanschließer können nicht sicher sein

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Gerichtsentscheidung gegen überlange Verjährungsfristen ist richtungsweisend. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht.

Am 20. Januar ist das Oberverwaltungsgericht erneut in Sachen Altanschließer gefragt. Nach dem richtungsweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wird nicht mehr mit einer erneuten jähren Wendung gerechnet. Hundertprozentig sicher ist aber noch nichts.

Was sich rund um die Altanschließerproblematik in den vergangenen Jahrzehnten abspielte, das kann nach den Worten des Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Scharfenberg (LINKE) »nicht als Beispiel für Rechtssicherheit gelten«. Das BVG stufte vor einigen Wochen überlange Verjährungsfristen als unzulässig ein. Das sei »ein Paukenschlag, mit dem niemand gerechnet hat«, sagt Scharfenberg. Seine Linksfraktion könnte sich zurücklehnen in dem Bewusstsein, dies »immer schon vorausgesagt« zu haben. »Wir haben uns 2008/2009 für eine Stichtagregelung eingesetzt.« Und: »Wir sind diejenigen gewesen, die sich für gerechte Lösungen stark gemacht hatten, bevor die Opposition dieses Thema für sich entdeckt hatte.«

Doch ändere dies nichts daran, »dass wir es mit einem großen Problem zu tun haben«. Nun sei darauf zu drängen, dass Brandenburg zu seiner Verantwortung steht, gleichwohl es keine »sauber definierte Verantwortung des Landes« gebe, sagt Scharfenberg. Mit dem Urteil müsse »zügig, aber nicht übereilt« umgegangen werden. Dies könne nicht den Wasserverbänden überlassen bleiben. Die Verbände müssten in die Lage versetzt werden, auf die jeweils zweckdienlichen Modelle der Finanzierung umstellen zu können. Dabei nannte Scharfenberg das Gebührenmodell oder auch das Erheben differenzierter Beiträge. Umzugehen sei mit der Tatsache, dass viele Altanschließer Beiträge zahlten, ohne - wie sich nun herausstellt - dazu verpflichtet gewesen zu sein.

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