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Altanschließer können nicht sicher sein

Die Gerichtsentscheidung gegen überlange Verjährungsfristen ist richtungsweisend. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht.

Am 20. Januar ist das Oberverwaltungsgericht erneut in Sachen Altanschließer gefragt. Nach dem richtungsweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wird nicht mehr mit einer erneuten jähren Wendung gerechnet. Hundertprozentig sicher ist aber noch nichts.Was sich rund um die Altanschließerproblematik in den vergangenen Jahrzehnten abspielte, das kann nach den Worten des Landtagsabgeordn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998041.altanschliesser-koennen-nicht-sicher-sein.html

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