Gericht: Maximal acht Bienenstöcke im Garten

  • Lesedauer: 1 Min.

Trier. Der Anwohner eines Wohngebiets in Trier (Rheinland-Pfalz) muss seine 21 Bienenstöcke im Garten auf acht reduzieren. Nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Trierer Amtsgerichts machten es die vielen Bienenvölker seinem Nachbar »praktisch unmöglich«, seinen Garten noch zu nutzen. Der Nachbar hatte Klage eingereicht, weil sich die Insekten zeitweise in seinem Garten in die Bäume gesetzt und sein Auto permanent mit Kot verschmutzt hätten. Das Gericht verurteilte den Beklagten zu einer Reduzierung des Bestandes auf acht Stöcke. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal