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Gericht: Maximal acht Bienenstöcke im Garten

Trier. Der Anwohner eines Wohngebiets in Trier (Rheinland-Pfalz) muss seine 21 Bienenstöcke im Garten auf acht reduzieren. Nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Trierer Amtsgerichts machten es die vielen Bienenvölker seinem Nachbar »praktisch unmöglich«, seinen Garten noch zu nutzen. Der Nachbar hatte Klage eingereicht, weil sich die Insekten zeitweise in seinem Garten in die Bäume gesetz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998045.gericht-maximal-acht-bienenstoecke-im-garten.html

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