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EU-Gericht besteht auf Naturschutzvorgaben bei Waldschlößchenbrücke

Luxemburg. Bei der Beurteilung einer Klage zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig europäische Naturschutzvorgaben berücksichtigen. Dass der Bauort im Elbtal zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens noch nicht als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung eingestuft war, spiele keine Rolle, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/998091.eu-gericht-besteht-auf-naturschutzvorgaben-bei-waldschloesschenbruecke.html

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