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Kein Rückbau nach Duldung
Wohnungsumbau
Nach jahrelanger Duldung von Umbauten in einer Mietwohnung ist es treuwidrig, wenn ein Vermieter plötzlich den Rückbau fordert.
Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter das Bad »nach eigenem Ermessen« renoviert und umbaut. Allerdings erhob die Hausverwaltung keine Einwände, als er das Bad verkleinerte, die Wand zur Küche versetzte und das Badfenster opferte.Sie schrieb ihm nur in der Bauarbeiten, er müsse mehr Rücksicht auf die Hausbewohner nehmen. Ein Mitarbeiter der Hausverwaltung besichtigte 2008 die Wohnung und l...
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