Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Bausparguthaben zählen zum Vermögen
Bevor jemand Prozesskostenhilfe erhält, muss er erst einmal eigenes Vermögen einsetzen, um die Prozesskosten zu tragen. Hierzu kann auch das Guthaben auf einem Bausparkonto gehören. So lautet ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Wüstenrot weist allerdings darauf hin, dass solches Vermögen geschützt ist, wenn damit eine Immobilie finanziert werden soll, in der behinderte oder pflegebedürftige M...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/99941.bausparguthaben-zaehlen-zum-vermoegen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.