Bausparguthaben zählen zum Vermögen

  • Lesedauer: 1 Min.
Bevor jemand Prozesskostenhilfe erhält, muss er erst einmal eigenes Vermögen einsetzen, um die Prozesskosten zu tragen. Hierzu kann auch das Guthaben auf einem Bausparkonto gehören. So lautet ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Wüstenrot weist allerdings darauf hin, dass solches Vermögen geschützt ist, wenn damit eine Immobilie finanziert werden soll, in der behinderte oder pflegebedürftige Menschen wohnen werden. Von diesem Sonderfall abgesehen, soll nach dem Beschluss des BAG grundsätzlich immer geprüft werden, ob die Verwertung von Bausparguthaben zumutbar ist. Der Bausparer verliert nämlich bei einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags unter Umständen die Abschlussgebühr und die Wohnungsbauprämie und in jedem Fall den Anspruch auf das günstige Bauspardarlehen. Ob diese Nachteile zumutbar sind, hat das BAG nur für den Fall bejaht, dass die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren abgelaufen sein muss, so dass zumindest die Wohnungsbauprämie nicht zurückzuzahlen ist. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2006 - Az.: AZB 54/04

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -