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Höhere Kitagebühren möglich

Tipp für BAföG-Bezieher

BAföG stellt ein Einkommen dar. Erhalten Eltern auf Darlehensbasis BAföG, kann dies daher wegen höherer zu berücksichtigender Einkünfte auch zu höheren Kitagebühren führen.

So urteilte am 17. Dezember 2015 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 5 C 8.15).Im konkreten Fall hatten Eltern eines Sohnes aus dem Raum Schleswig geklagt. Das Kind wurde in einer kommunalen Kindertagesstätte betreut. Die Höhe der Kitagebühren hing vom Familieneinkommen ab. Dabei wurden auch die BAföG-Zahlungen der studierenden Mutter als Einkommen berücksichtigt.Die Mutter wollte die höh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/999457.hoehere-kitagebuehren-moeglich.html

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