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Gescheiterter Eilantrag gegen Vorratsdaten

Karlsruhe. Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht einen ersten Eilantrag gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz abgelehnt. Über den späteren Erfolg der Verfassungsklage sagt das jedoch noch nichts aus. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss lediglich fest, dass dem Kläger keine gravierenden Nachteile entstehen, we...

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