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Gescheiterter Eilantrag gegen Vorratsdaten

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Karlsruhe. Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht einen ersten Eilantrag gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz abgelehnt. Über den späteren Erfolg der Verfassungsklage sagt das jedoch noch nichts aus. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss lediglich fest, dass dem Kläger keine gravierenden Nachteile entstehen, wenn das Gesetz bis zu einer Entscheidung weiter gilt. Gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern gibt es inzwischen drei Verfassungsbeschwerden; die FDP will an diesem Mittwoch eine vierte einreichen. dpa/nd

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