Ausnahmen sind laut Europäischem Gerichtshof nur bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder der konkreten Bedrohung der nationalen Sicherheit möglich
Oberverwaltungsgericht Münster: Datenspeicherung ist ein Verstoß gegen Europarecht / Aktivisten fordern Provider auf, sich ebenfalls befreien zu lassen