Bündnis sagt Mietenvolksentscheid ab

Aktive wollen Forderungen nach bezahlbarem Wohnraum in den Wahlkampf tragen

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

Nicht überflüssig, aber unzureichend: Das Bündnis für einen Mietenvolksentscheid hat seinen Gesetzentwurf zurückgezogen. Er sei »juristisch angreifbar«.

Von Johanna Treblin

Die Berlinerinnen und Berliner werden zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst nicht per Volksentscheid über bezahlbaren Wohnraum abstimmen. »Die Initiative für einen Mietenvolksentscheid in Berlin hat ihren Gesetzentwurf zurückgezogen«, bestätigte Sprecher Rouzbeh Taheri am Mittwoch dem »nd«. Die reguläre Aktivenversammlung habe sich am Dienstagabend dazu entschlossen. Grund sei, dass ihr Entwurf juristisch angreifbar sei und vor dem Landesverfassungsgericht nicht bestehen könnte. Grund ist aber auch das vom Senat verabschiedete Wohnraumversorgungsgesetz, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und das in Teilen der Initiative als »Abfanggesetz« bezeichnet wird.

»Mit dem Gesetz sind einige unserer Forderungen erfüllt, aber nicht alle«, sagte Taheri. Teilweise erfüllt seien die Forderungen nach Mietzuschüssen im sozialen Wohnungsbau. Um die zu erhalten, müssen die Mieterinnen und Mieter aus Sicht des Bündnisses jedoch zu viele Hürden überwinden. Erfüllt wurde auch die Forderung nach einer Umgestaltung der Wohnbaugesellschaften. Diesen soll eine Anstalt öffentlichen Rechts vorangestellt werden, allerdings ohne die gewünschte »weitreichende Mietermitsprache«. Vorstandsmitglied soll Jan Kuhnert werden, einer der Initiatoren des Mietenvolksentscheids. Auch diese »Umarmung« durch den Senat ist umstritten.

Der Initiative fehlt außerdem ein politisches Bekenntnis zur Bekämpfung der Spekulation mit leerstehenden Wohnungen und eine Offensive für neue bezahlbare Sozialbauten. »Die aktuellen Senatspläne sind schon wieder veraltet«, sagte Taheri. Die geplanten 3000 Sozialwohnungen reichten nicht. Deshalb wolle die Initiative weiter arbeiten. In welcher Form, soll eine stadtpolitische Aktivenkonferenz am 26. und 27. Februar an der Technischen Universität (TU) klären.

Im Sommer dieses Jahres hatte die Initiative dem Senat 48 500 Unterschriften für den Mietenvolksentscheid überreicht - fast doppelt so viele, wie sie benötigten, um das Bürgerbegehren zur Abstimmung zu bringen. Diese war für den Tag der Abgeordnetenhauswahl im September 2016 vorgesehen. Daraufhin hatte der Senat ein Gesetz vorgelegt, in das Forderungen der Initiative eingeflossen waren.

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