Banges Warten auf den Notarzt
Jeder achte Rettungswagen in Sachsen kommt zu spät
Dresden. Es geht oft um jede Minute, gar um Leben oder Tod. Rettungswagen sollen binnen zwölf Minuten am Einsatzort sein. Doch in Sachsen kommt seit Jahren mehr als jeder achte Rettungswagen zu spät - das heißt: nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Das ergaben dpa-Recherchen. In den vergangenen drei Jahren waren im Freistaat keine Zahlen veröffentlicht worden.
Das Rettungsdienstgesetz erlaubt bei fünf Prozent der Einsatzfahrten eine Überschreitung der Zeiten. Die Frist wird in Sachsen oft nicht eingehalten. Das zeigen Zahlen für verschiedene Regionen von 2014 - und für die erste Jahreshälfte 2015 aus dem Innenministerium. Demnach schnitt der Landkreis Leipzig am besten ab. Dort kommen über 92 Prozent der Rettungsdienste innerhalb von zwölf Minuten beim Patienten an. Dagegen kam in Chemnitz und im Erzgebirgskreis jeder vierte Rettungswagen zu spät.
Genaue Zahlen liegen für die acht westlichen Landkreise in Sachsen vor. Dort sind die Quoten seit Anfang 2014 konstant. Für die östlichen Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Stadt Dresden könnten keine aussagekräftigen Zahlen genannt werden, heißt es aus dem Innenministerium. Doch auch dort lägen keine Anhaltspunkte vor, dass in diesen Gebieten relevante Verschlechterungen des Ist-Zustands gegenüber den vorausgegangenen Jahren eingetreten seien, erklärte eine Sprecherin.
Für ganz Sachsen bedeutet dies, dass im Schnitt etwa jeder achte Rettungswagen zu spät kommt. Denn in den Jahren 2010 bis 2012 waren im Schnitt nur 87 Prozent der Einsatzfahrzeuge fristgemäß vor Ort. Ab dem Jahr 2013 hatte das Innenministerium keine Zahlen mehr veröffentlicht. Als Grund dafür nannte die Sprecherin die Inbetriebnahme der Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) und damit verbundene Schwierigkeiten mit der Software.
Mit dieser Begründung wurden auch auf mehrere kleine Anfragen der Grünen keine Zahlen vorgelegt. »An diesen Zahlen wird der Innenminister sich messen lassen müssen«, erklärte der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion nun auf dpa-Anfrage. Immerhin habe Markus Ulbig (CDU) als Minister der obersten Aufsichtsbehörde die Kontrolle über den Rettungsdienst und müsse tätig werden, sobald dieser nicht mehr seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen könne.
Das Einhalten der Frist wird durch die Rettungsdienste und deren Träger (Kommunen) dokumentiert. Zweimal jährlich soll das Innenministerium auch über Gründe für die Nichteinhaltung informiert werden. Die Hilfsfrist ist eine planerische Vorgabe. »Wird diese nicht eingehalten, dann soll versucht werden nachzubessern«, sagte Albrecht Scheuermann, Referatsleiter der Rettungsdienste beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Dort gebe es etwa noch technische Probleme. An der Verbesserung werde aber gearbeitet.
Zudem gebe es Unterschiede zwischen Stadt und Land bei der Dichte des Rettungswachen-Netzes. Gerade in den Randgebieten des Landes sei es noch problematisch. »Im Erzgebirgskreis, im Landkreis Meißen oder im Landkreis Nordsachsen muss noch etwas getan werden«, sagte Scheuermann. Diese Gebiete seien immer wieder in der Diskussion. Die Rettungswagen kämen dort häufiger zu spät. Wenn in einer Region mehrfach die Frist nicht eingehalten wird, dann werde etwa durch mehr Rettungswagen versucht, etwas daran zu ändern. »Im Zweifelsfall muss eben eine neue Rettungswache gebaut werden«, so der ASB-Fachmann. dpa/nd
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