Bayern will Einsatz krimineller V-Leute
München. Die bayerische Staatsregierung will in einem heftig umstrittenen neuen Gesetz dem bayerischen Verfassungsschutz den Einsatz krimineller V-Leute ausdrücklich erlauben. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte am Donnerstag im Landtag einen Entwurf vor, der den Verfassungsschützern neue Überwachungsmöglichkeiten geben würde. V-Leute liefern Polizei und Nachrichtendiensten regelmäßig Informationen aus kriminellen oder extremistischen Milieus. Die neuen Regeln sind an die Vorgaben des Bundes angelehnt. So sollen verdeckte Ermittler und V-Leute eingesetzt werden können, »auch wenn dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird«, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die Staatsanwaltschaften sollen darüber hinaus eventuelle Straftaten von Ermittlern oder V-Leuten nicht unbedingt verfolgen müssen. In Ausnahmen soll der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit bekommen, verurteilte Schwerverbrecher als V-Leute für Spitzeldienste anzuheuern - ausgenommen sollen nur Mörder und Totschläger sein. »Wir müssen unsere freiheitliche Demokratie aktiv schützen«, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). »Wir wollen den aktuell aufkeimenden rechtsextremistischen Bestrebungen und der Hetze nicht tatenlos zusehen.« SPD, Freie Wähler und Grüne meldeten schwere Bedenken an. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.