Urteil zugunsten der Eigentümer
BGH zu Mietverträgen
Die Eigentümer hatten sich dagegen gewehrt, die Mietverhältnisse mit ungewöhnlich niedrigen Mieten zwischen 1,80 und 2,86 Euro pro Quadratmeter in dieser Form zu übernehmen und wollten neue Verträge abschließen.
Der vom BGH mit Urteil vom 20. Januar 2016 (Az. VIII ZR 311/14) entschiedene Streit geht zurück auf die Nachwendezeit. Damals schlossen die Eigentümer des Hauses mit 32 Wohnungen mit der Selbsthilfegenossenschaft der Bewohner für 20 Jahre einen Nutzungsvertrag. Diese sollten das heruntergekommene Haus mit Hilfe von Fördergeldern selbst sanieren - dafür verpflichteten sich die Eigentümer, nach Ablauf der 20 Jahre die Mietverhältnisse mit den Bewohnern weiterzuführen.
Zum Streit kam es dann 2013, weil die Genossenschaft für die zwischen 53 und 159 Quadratmeter großen Wohnungen zuletzt nur 124 bis 286 Euro Nettokaltmiete verlangt hatte und die Ansicht vertrat, dass die Eigentümer in die Verträge zu diesen Konditionen automatisch eingetreten seien.
Die Karlsruher Richter sahen das anders. Mit einer entsprechenden Vorschrift im Mietrecht habe der Gesetzgeber den Mieter nur in solchen Fällen schützen wollen, in denen der Eigentümer zum eigenen Vorteil einen Zwischenvermieter einsetzt. Die Selbstbau e.G. habe dagegen vor allem die Interessen der Bewohner im Blick gehabt. Ein zusätzlicher Schutz sei daher nicht nötig. dpa/nd
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