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NSU-Festnahme wegen VS-Quellenschutz verhindert?

Bericht: Brandenburger Innenministerium blockierte Ermittlungen / Opferanwalt: Dadurch wurde spätere Mordserie erst ermöglicht

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Hat das brandenburgische Innenministerium im Herbst 1998 die Festnahme der untergetauchten Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verhindert? Das soll nach Angaben der »Welt am Sonntag« aus internen Vermerken der Behörden hervorgehen. Wie das Blatt berichtet, soll der V-Mann »Piatto« dem Verfassungsschutz in Brandenburg einen Tipp gegeben haben, dass das Neonazi-Trio sich Waffen beschaffen wolle. Auch seien Raubüberfälle geplant. »Daraufhin drang die Polizei in Thüringen darauf zu ermitteln. Das Brandenburger Innenministerium lehnte ab. Die Begründung lautete, der Schutz der Quellen sei vorrangig«, schreibt die Zeitung.

Das Innenministerium hat den Vorwurf gegenüber dem Sender RBB zurückgewiesen. Ein Sprecher sagte in Potsdam, man habe keine Informationen zurückgehalten. Damals wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bereits mit Haftbefehl gesucht. Zu der Zeit war in Brandenburg eine sozialdemokratische Landesregierung am Ruder. Im September 2000 erfolgte der erste Mordanschlag der Neonazis. Die »Welt am Sonntag« zitiert einen Anwalt der Opfer, Thomas Bliwier, mit den Worten: »Das Innenministerium hat die Festnahme der drei vereitelt und so die spätere Mordserie des NSU ungewollt erst ermöglicht.« von der Hamburger Kanzlei BDK. Bis heute würden die Behörden in Potsdam diese Tatsache versuchen zu verschleiern. nd/Agenturen

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