Vater ohne Umgangsrecht darf Auskunft über Kind verlangen

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Ein Vater, der kein Umgangsrecht hat, kann laut Gerichtsurteil trotzdem von der Mutter Auskunft über das gemeinsame Kind verlangen.

Gründe, die zum Umgangsverbot mit dem Kind geführt haben, reichten für eine Verweigerung der Auskünfte nicht aus, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am 25. Februar 2016 veröffentlichten Urteil (Az. 2 WF 191/15).

Die Mutter ist demnach verpflichtet, dem getrennt lebenden Vater zweimal im Jahr einen schriftlichen Bericht sowie zwei Fotos zu übergeben. Die Mutter dürfe das nur dann ablehnen, wenn der Vater diese Informationen missbräuchlich verwende.

In dem konkreten Fall hatte ein von der Familie getrennt lebender Vater Informationen von der Mutter über die gemeinsame Tochter gefordert. Die elterliche Sorge steht nach einer Gerichtsentscheidung allein der Mutter zu. Der Mann, der zwischenzeitlich in Haft war, hat auch kein Umgangsrecht.

Die Mutter hatte gegenüber dem Vater die Auskünfte verweigert. Dabei argumentierte sie, dass der Mann auch gegen seine Tochter gewalttätig gewesen sei und kein Interesse an dem Kind habe. Dem Mann gehe es einzig und allein darum, Macht über seine ehemalige Partnerin auszuüben.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in einem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Der Mann hat laut Gericht ein Recht auf die Auskünfte. Er habe keine andere Möglichkeit, sich über seine Tochter zu informieren. Er darf die Fotos und Berichte jedoch niemand anderem zugänglich machen oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

Es sei verständlich, dass die Mutter nach Beschimpfungen und Drohungen keinen persönlichen Kontakt zum Ex-Partner haben wolle. Für die Erteilung der Auskünfte sei jedoch kein persönlicher Kontakt nötig. epd/nd

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