Wo der Castor mit Pfeffer durchgeboxt wird

Ein Atomkraftgegner war nach Reizstoffeinsatz vom Baum gestürzt und wollte Schmerzensgeld – OLG lehnte ab

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Weil er bei einem Pfefferspray-Einsatz der Bundespolizei vom Baum gestürzt war und schwere Verletzungen erlitten hatte, forderte ein Atomkraftgegner Schmerzensgeld und Schadenersatz. Erfolglos.

Besonders brutal und rücksichtslos agiere die Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bundespolizei aus Blumberg bei Potsdam – so heißt es im Kreis von Atomkraftgegnern. Einer von ihnen, Niels M., sei im November 2010 aus den Reihen jener berüchtigten Truppe mit Reizstoff von einem Baum im Wendland geschossen worden, erinnern sich Demonstranten. Der junge Mann war dabei schwer verletzt worden.

Wieder genesen, wollte er mindestens 25 000 Euro Schmerzensgeld haben und 13 000 Euro Schadenersatz, weil ihn der Sturz vorübergehend arbeitsunfähig gemacht hatte. Zahlen sollten zum einen die Bundespolizei, zum anderen das Land Niedersachsen, weil dieses die BFE-Polizisten zum Einsatz beim Castor-Transport bestellt habe. Beim Landgericht Lüneburg war Niels M. mit seinem Anspruch gescheitert. Er legte Berufung ein, doch die hat die höhere Instanz, das Oberlandesgericht in Celle, am Donnerstag verworfen. Begründung: Niels M. könne weder beweisen, dass die Polizisten das Pfefferspray gezielt gegen ihn eingesetzt haben, noch, dass der Reizstoff die Ursache des Sturzes war.

Rückblende: Niels M., durch seinen Beruf als Baumpfleger im Klettern geübt, hatte am Rande der Straße nach Gorleben an einem Ast ein Protest-Transparent befestigen wollen. Ein Castortransport ins atomare Zwischenlager stand bevor, Polizei war vor Ort, um das reibungslose Rollen der strahlenden Fracht durchzuboxen. Wie das »gewaltfreie Kletterkollektiv Atomkraft tötet« seinerzeit berichtete, besprühten Polizisten den Mann auf dem Baum ohne Vorwarnung massiv mit Reizstoff. So intensiv sei das geschehen, dass der erfahrene Kletterer den Halt im Baum verlor und aus über vier Metern Höhe zu Boden fiel.

Offensichtlich hatte der Gestürzte schwere Verletzungen erlitten, so das Kletterkollektiv. Dennoch sei er von Polizisten unter Gewaltandrohung gezwungen worden, noch mehrere hundert Meter zu gehen, habe sich dann durch ein Waldstück geschleppt. Eine Ärztin, die sich vor Ort um Niels M. kümmerte, veranlasste seinen Transport per Hubschrauber ins Krankenhaus. Dort waren ein Wirbelbruch im Brustbereich sowie mehrere Prellungen diagnostiziert worden. Wochenlang war Niels M. arbeitsunfähig, litt unter Schmerzen. Später kam eine psychische Belastung hinzu: Seit dem Sturz leidet der Hamburger an Höhenangst – für einen Baumpfleger eine Einschränkung im Berufsleben.

Der Anti-Castor-Aktivist stellte Strafanzeige gegen die Beamten, doch die Ermittlungen wurden eingestellt. Für Dieter Magsam, Anwalt des Gestürzten, ist das nicht zu begreifen, denn, so erklärte er gegenüber dem NDR: Ein Fotograf, der den Einsatz beobachtet und auch im Bild festgehalten hatte, war – obwohl wichtigster Zeuge – nicht mal befragt worden. Eine Revision gegen sein Urteil hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Dagegen wiederum kann Niels M. nun durch seinen Anwalt die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Mit dem Vorgehen der umstrittenen Polizeieinheit aus Blumberg muss sich in diesem Jahr in einem anderen Fall auch das Landgericht Hamburg befassen. Dort hat ein Mann auf 125 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatlich zu zahlende Rente geklagt. Er gibt an, die Bundespolizisten der Potsdamer BFE hätten ihm beim Hamburger Schanzenfest so fürchterlich verprügelt, dass er in Frührente gehen musste.

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