Gericht untersagt Proteste vor Höckes Privathaus
Linke Gruppen demonstrierten im thüringischen Südeichsfeld gegen die AfD
Weimar. Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine Demonstration direkt vor dem Privathaus des thüringischen Landeschefs der rechten AfD, Björn Höcke, verboten. Jeder Bürger habe einen unantastbaren Bereich, und dazu gehöre die Privatwohnung, entschieden die Richter am Mittwoch in einem Eilverfahren. Damit durften linke Gruppen an Himmelfahrt durch den kleinen Ort im Südeichsfeld ziehen - aber eben nicht vor das Haus von Höcke. Auch Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) hatte Protestaktionen vor Höckes Haus als inakzeptabel bezeichnet.
Zugleich hoben die Richter eine Entscheidung des Landkreises Eichsfeld auf, der einen Demonstrationszug in dem Ort untersagt und stattdessen nur eine Standkundgebung erlaubt hatte. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist ein solches Verbot rechtswidrig, weil es das Versammlungsrecht einschränke.
Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Zunächst lagen keine Informationen vor, ob entsprechende Schritte eingeleitet wurden.
Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) forderte, das Versammlungsrecht nicht zu missbrauchen. Es sei kein Freibrief für Übergriffe auf Bürger und Polizisten. Die Sicherheitskräfte erwarteten 200 Teilnehmer. dpa/nd
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