Werbung

Petry darf in Münchner Hofbräukeller auftreten

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im Streit um einen geplanten Auftritt von Parteichefin Frauke Petry im Hofbräukeller in München hat die AfD einen Sieg vor dem Landgericht München I errungen. Das Gericht verpflichtete den Wirt in einem Donnerstag veröffentlichten Urteil in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu, der Rechtspartei zwei Räume der Gaststätte für eine öffentliche Kundgebung zu überlassen. Der Rücktritt vom Mietvertrag war demnach nicht zulässig. Der Wirt der in der Nähe des bayerischen Landtags gelegenen Gaststätte hatte die kurzfristige Kündigung des Mietvertrages mit den Ausschreitungen beim AfD-Bundesparteitag in Stuttgart Ende April begründet. Er fürchtete, dass sich dies bei Gegendemonstrationen vor seinem Lokal wiederholen könne. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal