Bordellprinz von Anhalt vor Gericht

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Das Landgericht Augsburg muss das Steuerstrafverfahren gegen Marcus Prinz von Anhalt neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil gegen den Bordellbesitzer moniert.

Augsburg. Das Steuerstrafverfahren gegen Marcus Prinz von Anhalt wird von Dienstag an in Augsburg neu aufgerollt. Der Bordellbesitzer war Anfang vergangenen Jahres vom Augsburger Landgericht zu vier Jahren Gefängnis wegen Hinterziehung von mehr als 800 000 Euro verurteilt worden. Er soll seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Augsburg, wo eine andere Strafkammer erneut entscheiden muss.

Die Kammer habe 14 Verhandlungstage festgelegt, berichtete Gerichtssprecher Claus Pätzel. Mit einem Urteil in dieser Sache ist demnach Ende Juli zu rechnen.

Der 49 Jahre alte Angeklagte war erst vor wenigen Wochen nach rund zwei Jahren Untersuchungshaft gegen Auflagen aus dem Gefängnis gekommen. Er ist der Ansicht, dass er sich mit der steuerlichen Geltendmachung seiner Fahrzeuge nicht strafbar gemacht hat. Ein Freispruch ist allerdings unwahrscheinlich, weil der BGH laut Pätzel lediglich die Strafhöhe aufgehoben hat. Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, bei der Bewertung der Autos müsse möglicherweise ein gewisser betrieblicher Anteil berücksichtigt werden, so dass sich der Steuerschaden reduzieren würde.

Dem neuen Prozess ging ein Tauziehen um die Untersuchungshaft voran. Das Augsburger Landgericht wollte wegen Fluchtgefahr daran festhalten, das Münchner Oberlandesgericht setzte hingegen Prinz von Anhalt Ende April auf freien Fuß. Der 49-Jährige musste unter anderem eine Kaution von 200 000 Euro zahlen.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. In Augsburg lief auch ein weiteres Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den 49-Jährigen. Im Zusammenhang mit der Steuersache soll er einen Staatsanwalt in einem Brief verunglimpft haben.

In erster Instanz wurde Marcus Prinz von Anhalt daher vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt. Das Landgericht hob dieses Urteil allerdings auf und sprach den 49-Jährigen frei. dpa/nd

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